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Ein Unfallgutachten ist wichtig, da es eine objektive und detaillierte Analyse des Schadens an einem Fahrzeug bietet. Es hilft, die Ursachen des Unfalls zu klären und kann entscheidend für die Klärung von Haftungsfragen sein. Zudem dient es als wertvolle Grundlage für die Schadensregulierung mit der Versicherung. Ein Gutachten kann auch rechtliche Sicherheit bieten, falls es zu Streitigkeiten kommt. Schließlich trägt es dazu bei, den Wert des Fahrzeugs nach einem Unfall realistisch einzuschätzen.
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Jahre Erfahrung
Wir bieten im Zuge unserer Service-Arbeiten auch die Abnahme durch den Prüfer eines der relevanten Prüforganisationen an. Auch das etwaige Eintragen von Sonderumbauten und allen Änderungen rund um das Thema ist evtl. nach Absprache möglich – es ist aber zu bedenken, dass es sich hier nicht um ein Kernthema unseres Betriebes handelt. Wir sind immer bemüht ggf. hier eine Möglichkeit zu finden, Ihnen bei derartigen Dingen behilflich zu sein. Ein bzw. zwei befreundete Kfz-Betriebe sind unsere Anlaufstelle in dieser Hinsicht. Gerade auch zum Thema H-Gutachten und diversen Umbauten bzw. deren Eintragungen rund um den Young- und Oldtimer sind wir erfahren. Grundsätzlich ist es aber immer eine höchst individuelle Angelegenheit, die nicht im Zeitfenster weniger Stunden zu erledigen ist. Bitte bringen Sie etwas Geduld mit, wenn Sie Ihr Fahrzeug in unsere Obhut geben, um Ihre Wünsche zu erfüllen oder es zumindest zu versuchen.
Eins vorweg – ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ersetzt kein Kfz Unfallgutachten! Sie haben die freie Wahl eines Kfz-Unfallgutachters, selbst wenn die gegnerische Versicherung schon einen eigenen Gutachter mit der Begutachtung des Schadens beauftragt hat. Somit bezahlt die gegnerische Versicherung automatisch den eigenen Gutachter, sowie auch den von Ihnen gewählten Gutachter, Ihren Rechtsanwalt, die Reparatur, die merkantile Wertminderung und die Ausfallzeit Ihres Kfz. Das sind doch schon mal gute Nachrichten....... Die Versicherung bietet oft an, Ihren Schaden „schnell und unkompliziert“ zu regeln und stellt auch gleich einen eigenen Sachverständigen. Eigentlich auf den ersten Blick sehr zuvorkommend und so uneigennützig. Leider nicht ganz. Dass dieser dann doch in der Regel die Interessen genau diesem Auftraggeber, nämlich die gegnerische Versicherung vertritt, ist eigentlich schon mehr als nachvollziehbar, wenn man es mit etwas Abstand betrachtet....