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Ein Schadensgutachten kommt bei einem unverschuldeten Unfall in Frage und bezweckt, dass ihr Fahrzeug wieder in einen identischen, also auch verkehrssicheren Zustand wie vor dem Unfall gebracht werden kann/soll.
Ihnen als Geschädigter steht nicht nur die freie Wahl eines unabhängigen Sachverständigen zu, sondern auch die Wahl eines frei gewählten Rechtsanwaltes, den wir ihnen gerne vermitteln können. Die freie Wahl des Kfz-Unfallgutachters gilt selbst dann, wenn die gegnerische Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten von sich aus einen eigenen Sachverständigen bestellt hat. Hierbei ist enorme Vorsicht geboten. Sie bezahlen Ihrer Versicherung ja auch viel Geld für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Und eine Versicherung denkt wirtschaftlich, will viel Geld einnehmen und möglichst wenig wieder ausgeben. So schicken diese oft eigene Gutachter, die natürlich den Schaden so gering wie irgend vertretbar einschätzen.
Wichtig:
Sie haben das Recht auf ein instandgesetztes Fahrzeug, das nicht nur aussieht wie vor dem Unfall. Es muss exakt der Zustand wiederhergestellt werden, als wäre der Unfall nie passiert. Das bezieht sich auch auf Fahrzeugteile, die man von außen gar nicht sieht. So brechen oft Kunststoffaufhängungen ab, knicken Kontaktstellen oder deformieren sich Träger. Diese sind auch wieder in den Originalzustand zu bringen. Sonst versagen sie bei einem weiteren Unfall und nehmen die Energie nicht wunschgemäß auf.
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Mazda Mx-5 NC Totalschaden
Ebenfalls Wichtig:
Die vollständige Beweissicherung des Schadenumfangs gewährleistet dem Geschädigten die ihm zustehenden Ersatzansprüche in voller Höhe.
Dies kann kein Kostenvoranschlag einer Werkstatt, denn nur ein Kfz-Unfallgutachter kann die Höhe des Wertminderungsanspruches in Form seines Schadensgutachten dokumentieren.
Man sollte auf diese Summe nicht verzichten, schließlich steht diese dem Geschädigten zu. Der Geschädigte hat Anspruch darauf, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen.
Hierbei spricht man von einer fiktiven Abrechnung. Genauso gut kann er aber auch die Summe von der Versicherung nehmen und das Fahrzeug gar nicht oder in Eigenregie reparieren lassen. Mit dem Unfallgutachten ergibt sich auch eine unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs. Hiermit ergeben sich Ansprüche auf Mietwagen bzw. Nutzungsausfallentschädigungen.
Ein weiterer Vorteil eines Schadensgutachten eines Kfz-Sachverständigen ist, dass Einwände des Schädigers über nur geringe Schadenhöhe oder Vor- und Altschäden durch das Gutachten entkräftet werden.
Vergessen Sie bitte auch nicht, Ihrem Gutachter mitzuteilen, wenn im Fahrzeug befindliche Sachen durch den Unfall zerstört wurden.
Die Motorradfahrer zeigen beschädigte Helme und Bekleidung und bringen auch dessen Quittung mit. Auch bei einem späteren Verkauf des reparierten Unfallfahrzeuges ist einem Kaufinteressenten mit dem Gutachten der damalige Schadenumfang aufzuzeigen.
Bitte beachten:
Ein Schadensgutachten kann immer erst ab einer Summe von Netto ab ca. 750/900 € erstellt werden, dieses ist so z.Z. Versicherungstechnisch festgelegt.
Sollten Sie einen Schaden unterhalb dieser Summe haben, Quasi einen Bagatellschaden, so ist es festzuhalten, ob die Erstellung eines Kostenvoranschlages durch eine Werkstatt sinvoller ist als eventuell später auf den Gutachtenskosten sitzen zu bleiben wenn dieses die Versicherung nicht übernimmt bezüglich der genannten Regelung.
Nehmen Sie Ihre Rechte war! Sie zahlen viel. Sie bekommen Ihren Schaden ersetzt. Dies geht am besten mit einem von Ihnen gewählten freien Gutachter – also uns – und einem entsprechenden Rechtsanwalt. Beides steht Ihnen zu. Seien Sie also vorsichtig, wenn die gegnerische Versicherung Ihnen ein „tolles“ Angebot macht, nach dem Motto: schnell, unkompliziert und Sie bekommen einen Mietwagen in der Reparaturzeit. Besser ist doch ein realistischer, nicht gekürzter Ausgleich Ihres Unfallschadens durch Gutachter – wie uns – wie oben Beschrieben.
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